Honorare

Honorare - Sozietät Stahn · Steuerberater · Rechtsanwältin · Planegg

Honorare - Sozietät Stahn

Unserer Honorar ist der Preis für die Verantwortung, die wir mit stets höchstem Fortbildungsniveau für Sie übernehmen und die Arbeit, die in unserer Kanzlei für Sie erbracht wird.

Vorbehaltlich schriftlicher Honorarvereinbarungen gelten:

  • Rechtsanwaltsvergütungsverordnung, das RVG
  • Steuerberatervergütungsverordnung, die StBVV

Für laufende Tätigkeiten als Steuerberater und Rechtsanwalt sowie für die Buchhaltung rechnen wir grundsätzlich nach der StBVV bzw. RVG ab.

Gesonderte Vergütungen werden insbesondere bei steuerlichen und/oder rechtlichen Gestaltungsfragen, bei Nachlassplanungen und bei Beratungen im Steuerstrafrecht vereinbart.

Zusätzliche allgemeine Informationen zur Auftragsverteilung und Vergütung von Steuerberatern und Rechtsanwälten finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer München.

Bei einer Beauftragung gelten, grundsätzlich auch gegenüber Dritten:

  • die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002“
  • die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften – Stand Dezember 2012“